Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 31. August 2022
Anbieter
TZAM
Achim Kempf
Gaillstraße 4
83043 Bad Aibling
im Folgenden „Veranstalter“ genannt.
Allgemeines
Der Veranstalter schließt Verträge mit Ihnen (Teilnehmer) oder mit ihrer Organisation (Teilnehmer) ab.
Der Veranstalter bietet Dienstleistungen im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung und der nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges wird nicht geschuldet.
Anmeldung
Der Vertragsabschluss wird mit Ihrer schriftlichen Bestätigung (postalisch oder e-mail) unseres Angebotes herbeigeführt. Die Buchung ist dann für beide Seiten verbindlich.
Teilnahme
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen in der Natur setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Im Falle gesundheitlicher oder sonstiger Einschränkungen sind diese dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Der Genuss von Rauschmitteln jeglicher Art ist unmittelbar vor und während einer Veranstaltung untersagt.
Durchführung
Unsere Veranstaltungen in der Natur finden bei jedem Wetter statt. Im Falle sehr ungünstiger Wetterverhältnisse, z.B. Sturmwarnung, behält sich der Veranstalter das Recht vor das Programm zu ändern.
Der Veranstalter ist berechtigt, bei Krankheit eines Naturcoaches ohne Möglichkeit eines geeigneten Ersatzes oder in Fällen von höherer Gewalt, die Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss wird innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung von 20% der Angebotssumme fällig. Dieser Betrag deckt unsere Vorleistungen wie individuelle Konzeption des Angebotes, Beratung vorab, das Finden des geeigneten Veranstaltungsortes und den Einkauf von Material und Lebensmitteln. Wird die Veranstaltung durch den Teilnehmer storniert, behält der Veranstalter die bereits getätigte Anzahlung ein.
Es gilt die in unserem Angebot angegebene Angebotssumme zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Rechnungsbetrag wird 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung zur Zahlung fällig.
Stornierung und Rücktritt
Eine Vertragskündigung (Stornierung) ist für beide Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich und bedarf der Schriftform. Beruht der Rücktritt oder die Stornierung auf Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, steht dem Veranstalter eine Stornogebühr zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in folgender Höhe zu:
- bis zu 60 Tage vor dem Veranstaltungstermin – 30% der Angebotssumme
- bis zu 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin – 50% der Angebotssumme
- weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungsbeginn – 100% der Angebotssumme
- Der Veranstalter kann höhere Kosten als die 30% oder 50% in Rechnung stellen, wenn er diese nachweist.
- Stornogebühren von Drittanbietern (Partnern, Veranstaltungsort, etc.) werden darüber hinaus separat berechnet.
- Anfallende Stornogebühren sind sofort zur Zahlung fällig.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
Haftung und Gewährleistung
Der Veranstalter und die Personen, die mit der Durchführung des Programmes betraut sind, haften nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten. Der Teilnehmer verpflichtet sich allen Sicherheitshinweisen während des Programmes Folge zu leisten und ist für seine Handlungen und deren Folgen selbst verantwortlich. Jede Haftung durch Missachtung oder durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den Teilnehmer ist ausgeschlossen.
Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Rosenheim. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung eines anderen Rechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.